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Kindergesundheit

Kinder- und Jugendreha – ein Weg zu mehr Gesundheit, Lebensqualität und Perspektive 

FOTO: Kinder- und Jugendreha im Netz

Wenn Kinder und Jugendliche chronisch krank sind, beeinträchtigt das auch die Leistungsfähigkeit in der Schule oder Ausbildung und beeinflusst somit den weiteren Lebensweg entscheidend. Darunter leiden nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern die gesamte Familie.

Dabei haben viele Kinder und Jugendliche Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation, die gezielt helfen kann, chronische Erkrankungen zu lindern und die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern, Folgeschäden zu vermeiden und die besten Voraussetzungen für einen Schul- bzw. Ausbildungsabschluss zu schaffen. Ein Reha-Aufenthalt bietet neben moderner medizinischer Versorgung auch pädagogische und psychologische Betreuung und unterstützt Kinder und Jugendliche individuell im Umgang mit ihrer Krankheit im Alltag. Auch Begleitpersonen (meist die Eltern) werden aktiv in den Therapieprozess einbezogen, umfassend informiert, geschult und somit gestärkt.

Krankheitsbilder

Reha-Maßnahmen richten sich an Kinder und Jugendliche, deren Gesundheit, insbesondere durch chronische Erkrankungen und/oder psychische Auffälligkeiten, beeinträchtigt oder gefährdet ist. In der Vergangenheit stand in der Kinder- und Jugendreha die Behandlung von Asthma, Allergien und Neurodermitis im Vordergrund, heute sind es immer häufiger psychische und psychosomatische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Schulmeidung, Essstörungen, Mediensucht sowie Sprachentwicklungsstörungen und Adipositas.

Folgen der Corona-Pandemie

Hinzu kommen die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Viele Kinder und Jugendliche zeigen in Folge der belastenden Corona-Situation, des Lockdowns und des monatelangen Homeschoolings psychische und psychosomatische Beschwerden. Auch treten Long-Covid-Fälle auf, die sich insbesondere durch chronische Erschöpfungszustände äußern: Den Kindern ist es kaum mehr möglich, ihren Alltag zu bewältigen. Das ist ernst zu nehmen und es gibt Hilfe–Eltern müssen aber wissen, wo sie diese finden und wie sie Rehabilitationsmaßnahmen beantragen können.

Unterschied Mutter/ Vater-Kind-Kur und Kinder- und Jugendreha

Grundsätzlich ist zu beachten, dass es sich bei der Kinder- und Jugendrehabilitation nicht um eine Mutter/ Vater-Kind-Kur handelt. Es sind zwei unterschiedliche Maßnahmen, die sich vor allem dadurch unterscheiden, dass die Kur auf die Behandlung der Eltern abzielt und Kinder begleitend dabei sind, nicht aber deren medizinische Behandlung im Vordergrund steht. Diese Vorsorgeleistung wird ausschließlich von der Krankenkasse finanziert, ist zuzahlungspflichtig und wird mit dem Ziel durchgeführt, dem betroffenen Elternteil insbesondere Hilfestellung bei der Bewältigung psycho-sozialer Probleme und familiärer Belastungen zu geben.

Ein Reha-Aufenthalt bietet neben moderner medizinischer Versorgung auch pädagogische und psychologische Betreuung und unterstützt Kinder und Jugendliche individuell im Umgang mit ihrer Krankheit im Alltag.

Im Gegensatz dazu, werden die Kosten der Kinder- und Jugendreha sowohl von der Renten- als auch von der Krankenversicherung vollumfänglich getragen (inkl. Verdienstausfall, Reisekosten). Im Mittelpunkt der Maßnahme steht das Kind, eine Begleitung durch die Eltern ist bei Kindern bis zum 12. Geburtstag möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch bei älteren Kindern eine Begleitperson bewilligt werden, wenn dies aus medizinischen oder therapeutischen Gründen erforderlich ist. Dazu gehört die Familienorientierte Rehabilitation (FOR), die sich an Familien mit schwerst- und lebensverkürzend erkrankten Kindern richtet. Hier wird die gesamte Familie behandelt.

Antrag über die Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse

Besteht bei einem Elternteil (oder auch Pflegeelternteil) ein Versicherungsverhältnis zur Deutschen Rentenversicherung, empfiehlt es sich den Reha- Antrag auch bei dieser zu stellen. Sind sogar beide (Pflege-) Elternteile rentenversichert, können sie wählen, aus wessen Versicherung sie den Antrag stellen. Bei wem das Kind krankenversichert ist, spielt dabei keine Rolle. Welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist und wie die Versicherungsnummer lautet, steht z. B. in der jährlichen Renteninformation.

Bei der Antragstellung über die Krankenkasse füllen Kinder- und Jugendärzte, Hausärzte oder Psychotherapeuten das sogenannte Formular 61 (Teile B bis D) aus.Wird der Antrag über die Beihilfe gestellt, ist die Reha-Maßnahme mit einem ärztlichen Attest zu begründen. Mit der Bewilligung der Beihilfe wenden sich die Eltern an die PKV und klären, ob der PKV-Anteil übernommen wird. Sind die Eltern komplett privat krankenversichert, ist eine Klärung dort erforderlich.

Dauer und schulische Begleitung

Die Kinder- und Jugendreha dauert in der Regel vier bis sechs Wochen und kann bei medizinischer Notwendig- keit verkürzt oder verlängert werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Kinder und Jugendlichen auch schulisch betreut werden, und zwar in enger Abstimmung mit der Heimatschule. Es gehört zum ganzheitlichen Therapiekonzept, dass auf schulische Probleme besonders eingegangen wird und Kinder und Jugendliche darin bestärkt werden, langfristig wieder schul- bzw. ausbildungs- und erwerbsfähig zu sein.

Wenn Ihr Kind an einer chronischen Erkrankung leidet, sprechen Sie mit der behandelnden Kinder- und Jugendarztpraxis (alternativ Hausarztpraxis oder kinder- oder jugendpsychiatrische Einrichtung) und informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Reha-Maßnahme.

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